Hausrecht & Panoramafreiheit - Wann benötige ich ein Property Release?

1. Hausrecht

Eine Freigabeerklärung des Eigentümers, ein sog. Property Release, benötigt Ihr immer dann, wenn beim Fotografieren privater Grund und Boden betreten wird. Denn dem Eigentümer, oder auch dem Pächter bzw. Mieter, eines Grundstücks bzw. Hauses als Hausrechtsinhaber steht es grundsätzlich frei, zu entscheiden, wer sein Grundstück betreten und was derjenige dort machen darf. Das bedeutet: Nur, weil man Zutritt erhält, darf man noch lange keine Fotos machen. Auch eine gekaufte Eintrittskarte berechtigt nur zum Betreten, nicht aber gleichzeitig zum kommerziellen Fotografieren bzw. kommerziellen Auswerten der erstellten Aufnahmen.

Diese Grundsätze gelten auch in Zoos, Parks, Bahnhöfen, Flughäfen, Museen und (teil-)öffentlichen Anlagen. In einem Urteil des BGH (“Sanssouci”/”Stiftung Preußische Schlösser und Gärten”) hat das Gericht z.B. festgestellt, dass der Hausrechtsinhaber in Parkordnungen durchaus die kommerzielle Verwertung dort erstellter Aufnahmen untersagen kann.

Deshalb seid Ihr immer auf der sicheren Seite, wenn Ihr Euch bei Euren Shootings on Location (z.B. Büro, Universität oder auch Sehenswürdigkeiten) vom Eigentümer ein Property Release unterschreiben lasst, das Euch sämtliche Rechte für jede Art von Nutzung einräumt - und zwar ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Beschränkung.

2. Panoramafreiheit

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, welche nach dem Recht der Panoramafreiheit geregelt sind. In Deutschland hat man als Fotograf das Glück, dass hier die sog. Panoramafreiheit gilt, die es jedermann erlaubt, Werke wie z.B. Gebäude oder auch bleibende Installationen, die von öffentlichen Verkehrswegen aus einzusehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen.

So dürfen in Deutschland Bilder veröffentlicht werden, die unter folgenden Voraussetzungen aufgenommen wurden:

  • Der Fotograf stand zum Zeitpunkt der Aufnahme (mit seinen Füßen) auf öffentlichen Grund (z.B. öffentliche Wege, Straßen, Plätze und Parks, die nicht unter das Hausrecht fallen), und er hat für die Aufnahme keine technischen Hilfsmittel, wie Leiter usw., benutzt um eine andere Perspektive zu bekommen, die vom Boden aus nicht möglich gewesen wäre.
  • Bei Gebäuden wurde lediglich die Außenansicht abgelichtet.
  • Das Hauptmotiv ist bleibend, d.h. für den Zeitraum seiner Lebensdauer am jeweiligen Ort und nicht nur temporär, wie z.B. die Reichstagsverhüllung durch Christo, die nur für einen gewissen Zeitraum im öffentlichen Raum zu sehen war, oder auch die Lichtinstallationen der jährlich stattfindenden Illuminations-Festivals („Festival of Lights“, „Luminale“), welche urheberrechtlich geschützt sind.

Panoramafreiheit bedeutet jedoch nicht, dass solche Bilder automatisch auch hinsichtlich sonstiger Verbote unbedenklich sind, die unabhängig vom Urheberrecht durchaus bestehen könnten.

Auch in anderen Ländern sieht die Rechtslage oftmals ganz anders aus, so dass man als Fotograf beim Fotografieren und vor allem bei eventuellen Veröffentlichungen aufpassen sollte. Hier findet Ihr eine Auflistung, wie die Panoramafreiheit in anderen Ländern geregelt ist.

ns · 20.04.2020